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Sächsisches FG Beschluss v. - 1 V 1721/02

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2 S. 2

Aussetzung der Vollziehung wegen „unbilliger Härte„

Leitsatz

Eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte kommt nur in Betracht, wenn wirtschaftliche Nachteile drohen würden, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer wieder gut zu machen sind oder wenn gar die wirtschaftliche Existenz des Steuerpflichtigen gefährdet wäre. Sie scheidet aus, wenn der Antragsteller derartige Umstände dem Gericht nicht dargetan und glaubhaft gemacht hat und dem Gericht deswegen die wirtschaftliche Lage des Antragstellers im Einzelnen nicht bekannt ist.

Fundstelle(n):
CAAAB-16757

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Sächsisches FG, Beschluss v. 11.07.2003 - 1 V 1721/02

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