Keine Aussetzung der Vollziehung bei Unzulässigkeit der
Klage
Zweifel an der Bevollmächtigung des
Steuerberaters
Leitsatz
1. Ernstliche Zweifel an der
Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen nicht, wenn die Klage
in der Hauptsache bereits deshalb ohne Aussicht auf Erfolg ist, weil sie bei
summarischer Prüfung wegen des fruchtlosen Verstreichens einer durch den
Berichterstatter gesetzten Ausschlussfrist zur Vorlage einer
ordnungsgemäßen Vollmacht für den als
Prozessbevollmächtigten aufgetretenen Steuerberater unzulässig ist.
2. Die Berücksichtigung des
Vollmachtsmangels ist ermessensgerecht, wenn Zweifel an der
Bevollmächtigung und/oder am Vorliegen einer schriftlichen Vollmacht
bestehen und diese Zweifel trotz Aufforderung zur Vollmachtsvorlage bzw.
weiterer Nachfrage nicht ausgeräumt werden.
3. Zweifel an der
Bevollmächtigung des Klägervertreters bestehen dann, wenn dieser
soweit ersichtlich auch im Rechtsbehelfsverfahren ohne Vollmachtsvorlage
tätig geworden ist und der Vertreter zwar die Begründung der Klage in
Aussicht stellt, diese aber ohne weitere Begründung trotz Aufforderung des
Gerichts unterblieben ist.
Fundstelle(n): KAAAB-16750
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Beschluss v. 29.04.2002 - 2 V 2383/01
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