Rückforderung eines Steuererstattungsbetrages vom Konto eines Verstorbenen
Leitsatz
1) Nach der sog. materiellen Rechtsgrundtheorie kann ein Steuerpflichtiger, der zuviel Einkommensteuern gezahlt hat, nach
Ablauf des Veranlagungszeitraums auch ohne förmliche Festsetzung eines Erstattungsbetrages die zu erstattende Steuer beanspruchen
und behalten. Folglich kommt es beim Tode des Steuerpflichtigen nicht mehr darauf an, ob ihm der die Erstattung festsetzende
Einkommensteuerbescheid noch bekannt gegeben worden ist.
2) Ein Rückforderungsanspruch des Finanzamts gem. § 37 Abs. 2 Satz 1 AO gegen den Inhaber eines Girokontos richtet sich nur
gegen den Kontoinhaber, nicht jedoch gegen die kontoführende Bank, auch wenn diese ihr Pfandrecht an dem Kontoguthaben ausgeübt
hat.
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