Abrechnungsbescheid als Treuhänder über das Vermögen des
…
Leitsatz
1. Rechnet das FA in einem
Verbraucherinsolvenzverfahren unbestrittene Umsatzsteuerforderungen mit einem
Einkommensteuererstattungsanspruch desjenigen Jahres auf, in dem das
Insolvenzverfahren eröffnet wurde, und beruhen die zu versteuernden
Einkünfte ausschließlich aus Einkünften aus
nichtselbständiger Arbeit, ist die Aufrechnung insoweit zulässig, als
der Erstattungsanspruch zeitanteilig (aufgeteilt nach Monaten) auf die Zeit vor
Eröffnung des Insolvenzverfahrens entfällt.
2. Hinsichtlich der Frage, wann das
FA i.S. des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO „etwas zur Insolvenzmasse
schuldig geworden ist„, kommt es nicht auf die Vollrechtsentstehung oder
die Fälligkeit der Gegenforderung an, sondern darauf, ob nach
insolvenzrechtlichen Grundsätzen ein Rechtsgrund für das Entstehen
der Gegenforderung gelegt wurde, was bei Erstattungsansprüchen, die auf
monatlichen Lohnsteuerabführungen des Arbeitgebers beruhen, im Zeitpunkt
der jeweiligen Abführung anzunehmen ist.
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