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Thüringer FG Urteil v. - II 647/01 EFG 2004 S. 420

Gesetze: InvZulG 1996 § 5 Abs. 4 Nr. 2, InvZulG 1996 § 5 Abs. 3 Nr. 2

Investitionszulagenrechtliche Verbleibensvoraussetzung bei Strukturwandel

Investitionszulage 1996

Leitsatz

Wirtschaftsgüter, die für einen Handelsbetrieb angeschafft wurden, erfüllen nicht die Verbleibensvoraussetzungen des § 5 Abs. 4 Nr. 2 InvZulG 1996, wenn sich die Struktur des Betriebes und der Betriebsstätte innerhalb von drei Jahren nach dem Anschaffungszeitpunkt in einen nach § 5 Abs. 3 Nr. 2 InvZulG 1996 förderungswürdigen Betrieb des verarbeitenden Gewerbes wandelt. Der Übergang von einer förderungswürdigen hin zu einer anderen, gleichermaßen förderungswürdigen Betätigung führt zum Verlust der ursprünglichen Förderung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 420
EFG 2004 S. 420 Nr. 6
CAAAB-16436

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Thüringer FG, Urteil v. 16.10.2003 - II 647/01

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