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NWB 9/2004 S. 67

Einkommensteuer | Verordnung zur Umsetzung der EU-Zinsrichtlinie

Durch § 45e EStG, eingeführt durch das Steueränderungsgesetz 2003, wurde der Bundesregierung die Ermächtigung erteilt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung die EU-Zinsrichtlinie umzusetzen. Die Bundesregierung hat nun mit Datum v. eine Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates v. im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (ABl EU 2003 Nr. L 157 S. 38; sog. EU-Zinsrichtlinie) erlassen (Zinsinformationsverordnung, BGBl 2004 I S. 128). Diese Verordnung tritt am in Kraft, sofern der Rat der EU die Festlegung gem. Art. 17 Abs. 3 Satz 1 der Richtlinie 2003/48/EG trifft. Danach stellt der Rat mindestens sechs Monate vor dem einstimmig fest, ob die in Art. 17 Abs. 2 genannte Bedingung in Anbetracht der Zeitpunkte für das Inkrafttreten der einschlägigen Maßnahmen in den betreffenden Drittstaaten und abhängigen ...

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