1. Erwirbt ein
Erschließungsunternehmen von einer öffentlich-rechtlichen
Körperschaft unerschlossene Grundstücksflächen zum Zwecke der
gewinnbringenden Veräußerung von erschlossenen Baugrundstücken
an Gewerbetreibende, steht dem Vorsteuerabzug für die in Zusammenhang mit
der Erschließung bezogenen Leistungen nicht der Umstand entgegen, dass
ein Teil der erschlossenen Grundstücksfläche umsatzsteuerfrei an die
öffentlich-rechtliche Körperschaft zurückveräußert
wird.
2. Übernimmt ein
Erschließungsunternehmen von einer öffentlich-rechtlichen
Körperschaft die Verpflichtung zur Erschließung eines
Grundstücks gegen Erhalt eines Zuschusses, unterliegt der Zuschuss als
Entgelt für die Erbringung der umsatzsteuerbaren
Erschließungsleistung auch dann der Umsatzsteuer, wenn eine Pflicht zur
Weitergabe des Zuschusses an die Grundstückskäufer besteht.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 607 EFG 2004 S. 607 Nr. 8 IAAAB-16233
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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 10.12.2003 - 1 K 2814/01
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