Zur Frage, wann die Überlassung eines Gesellschaftsgrundstücks an einen Gesellschafter-Geschäftsführer zu einem unter dem
Verkehrswert liegenden Kaufpreis eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt
Leitsatz
1. Ergibt die Überprüfung des Leistungsaustausches zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter ein auffälliges
Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, so ist in der Regel die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung gerechtfertigt,
es sei denn, es liegen gewichtige und nachprüfbare Gründe vor, die diese Vermutung widerlegen.
2. Zur Anwendung der sogenannten Bannbreitenrechtsprechung des BFH auf den Fall der Überlassung eines Gesellschaftsgrundstücks
an einen Gesellschafter zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Kaufpreis
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 370 EFG 2004 S. 370 Nr. 5 KÖSDI 2004 S. 14138 Nr. 4 WAAAB-16211
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Online-Dokument
Finanzgericht Berlin, Urteil v. 11.11.2003 - 7 K 7072/02
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