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FG München Urteil v. - 4 K 1461/03 EFG 2004 S. 552

Gesetze: BewG § 145 Abs. 3, ErbStR R 160, ErbStR R 161

Anpassung des Bodenrichtwerts

Anpassung des Bodenrichtwertes bei vom Richtwertgrundstück abweichender GFZ, R 160, 161 ErbStR

gesonderte Feststellung des Grundbesitzwertes auf den

Leitsatz

Weicht die Geschoßflächenzahl des zu bewertenden Grundstücks von der des Richtwertgrundstücks ab, so ist der Bodenrichtwert anzupassen

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 1155 Nr. 19
EFG 2004 S. 552
EFG 2004 S. 552 Nr. 8
DAAAB-15912

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FG München, Urteil v. 19.11.2003 - 4 K 1461/03

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