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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 12 V 3164/03 EFG 2004 S. 269

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4, AO § 175 Abs. 1 Nr. 2

Erstattete Kirchensteuer als rückwirkendes Ereignis i. S. v. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO

Leitsatz

Erstattete Kirchensteuer, die sich im Folgejahr nicht sonderausgabenmindernd ausgewirkt hat, stellt ein rückwirkendes Ereignis i. S. von § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO dar, das zur Korrektur des Einkommensteuerbescheides des Jahres führt, indem die gezahlte Kirchensteuer als Sonderausgaben abgezogen worden ist.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 269
EFG 2004 S. 269 Nr. 4
EAAAB-15903

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Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 25.09.2003 - 12 V 3164/03

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