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BAG 28.01.2004 5 AZR 530/02, NWB 7/2004 S. 55

Arbeitsrecht | Vergütung für geleistete Bereitschaftsdienste eines Arztes

Der Bereitschaftsdienst eines Arztes stellt eine Leistung des Arbeitnehmers dar, die wegen der insgesamt geringeren Inanspruchnahme des Arbeitnehmers niedriger als sog. Vollarbeit vergütet werden darf. Daran ändert auch die Rechtsprechung des , NWB EN-Nr. 1187/2003) nichts, nach der Bereitschaftsdienst Arbeitszeit ist. Richtet sich die pauschale Vergütungsvereinbarung der Parteien an einer während der Bereitschaftsdienste maximal zu erwartenden Vollarbeit aus, ist dies zulässig, soweit der Arbeitnehmer eine Vergütung erhält, die nicht als unangemessen bezeichnet werden kann ().

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