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Änderungen bei der Körperschaftsteuer
StÄndG 2003, „Korb II”-Gesetz HBeglG 2004
I. Änderungen durch das Steueränderungsgesetz 2003
Kernpunkt des StÄndG 2003 v. (BGBl 2003 I S. 2645) ist die Steuerbefreiung der Auftragsforschung öffentlich-rechtlicher Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 23 KStG. Die übrigen Änderungen waren wegen der Umstrukturierungsmaßnahmen in den einzelnen Bundesländern erforderlich bzw. betreffen Anpassungen an andere Steuergesetze.
1. Beschränkte Steuerpflicht
Nach der Neufassung des § 2 Nr. 2 KStG unterliegen der beschränkten Steuerpflicht sonstige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, mit den inländischen Einkünften, die dem Steuerabzug vollständig oder teilweise unterliegen. Gegenüber der ursprünglichen Rechtslage ist dadurch keine Änderung eingetreten. Es handelt sich vielmehr um eine redaktionelle Anpassung an die geänderten §§ 44a und 44c EStG, mit denen das Verfahren zur Erstattung von KESt in der Form geändert wurde, dass für bestimmte Fälle eine zusätzliche volle bzw. hälftige Abstandnahme vom KESt-Abzug vorgesehen ist (vgl. Gürch, NWB F. 3 S. 12733, 12737 f.).
2. Steuerbefreiung nach § 5 KStG
a) Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG
Aufgrund von...