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Ermittlung des Kapitalkontos im Sinne des § 15 a Abs. 1 Satz 1 EStG bei fremdfinanzierter Kommanditeinlage;
Anwendung des –
Der – entschieden, daß Verlustanteile, die ein positives Kapitalkonto des Kommanditisten aufzehren, auch dann im Rahmen des § 15 a Einkommensteuergesetz (EStG) ausgleichs- und abzugsfähig sind, wenn die Einlage des Kommanditisten aus Kreditmitteln finanziert worden ist.
Zu der Frage, welche Folgerungen aus diesem Urteil für die Anwendung des § 15 a EStG zu ziehen sind, wird unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung genommen:
Der BFH folgt in seinem Urteil vom – IV R 19/88 – nicht der Verwaltungsauffassung, wonach in Fällen der Fremdfinanzierung einer Kommanditeinlage die Darlehensverbindlichkeit zum Sonderbetriebsvermögen gehört und den Umfang des nach § 15 a Abs. 1 EStG zulässigen Verlustausgleichs und -abzugs mindert (Abschnitt 138 d Abs. 2 Satz 4 Einkommensteuer-Richtlinien). Die gleiche Rechtsfrage ist Gegenstand eines weiteren beim VIII. Senat des BFH anhängigen Revisionsverfahrens. Im Hinblick auf dieses Revisionsverfahren bittet der BdF, die in dem – bittet der BdF enthaltenen Rechtsgrundsätze zunächst nicht über den entschiedenen Einzelfa...