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DBA; Schachtelregelung in den Doppelbesteuerungsabkommen;
Persönlicher Geltungsbereich
Bezug:
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Schachtelregelung in den Doppelbesteuerungsabkommen folgendes:
Nach dem o.g. Schreiben vom wird die Befreiung von Schachteldividenden von der Körperschaftsteuer – ungeachtet des nach dem jeweiligen Abkommen begünstigten Personenkreises – in allen Fällen gewährt, in denen eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse in dem erforderlichen Umfang an einer ausländischen Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Hiermit sollen Fälle erfaßt werden, in denen sich als solche steuerpflichtige Körperschaften in einer für Unternehmen kennzeichnenden Weise für ihre Wirtschaftstätigkeit ausländischer Tochtergesellschaften bedienen und eine Einmalbesteuerung in der Bundesrepublik Deutschland bei Ausschüttungen gesichert ist.
Diese Voraussetzungen fehlen z.B. bei den unbeschränkt steuerpflichtigen Stiftungen (einschließlich der Familienstiftungen), deren Zuwendungen bei den Destinatären nicht der Besteuerung unterliegen. Die Befreiung von Schachteldividenden von der Körperschaftsteuer kann diesen Stiftungen deshalb nicht gewährt werden. Soweit di...