Zur Indizwirkung eines Mietvertrages für die Dauer von mehr als 5 Jahren und der Grundstücksübertragung im Wege der vorweggenommenen
Erbfolge
Leitsatz
Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Gebäudeerrichtung und der Veräußerung eines Grundstücks im Sinne der Grundsätze
des gewerblichen Grundstückshandels liegt nicht vor, wenn ein Grundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich
übertragen wird.
Eine kurzfristige Vermietung, die eine bedingte Veräußerungsabsicht bereits im Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung und damit
eine Gewerblichkeit der späteren Grundstücksübertragung indiziert, liegt nicht vor, wenn das Grundstück für die Dauer von
5 Jahren und 1 Monat fest vermietet wird.