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Niedersächsisches Finanzgericht Beschluss v. - 7 K 119/02 EFG 2004 S. 408

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, FGO § 138 Abs. 2 Satz 2, FGO § 137

Kindergeld; Unterschreiten des Jahresgrenzbetrags nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

Leitsatz

Wird der Jahresgrenzbetrag i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG auch ohne die erst im Klageverfahren nachgewiesenen weiteren Werbungskosten unterschritten, d. h. hätte die Klage bereits deshalb Erfolg gehabt, so sind die Verfahrenskosten dem Bekl. aufzuerlegen.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 408
EFG 2004 S. 408 Nr. 6
BAAAB-15593

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Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss v. 08.09.2003 - 7 K 119/02

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