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FG München Urteil v. - 3 K 1858/02 EFG 2004 S. 456

Gesetze: UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 UStG § 2 Abs. 1 S. 3

Organträgereigenschaft natürlicher Personen ohne eigene Umsätze

Unternehmereigenschaft bei Entgeltsverzicht

Umsatzsteuer 1999 und 2000

Leitsatz

1. Eine natürliche Person ohne eigene Umsätze kann nicht Organträger sein.

2. Verzichtet der Alleingeschäftsführer und zu 90 v.H. an einer GmbH beteiligte Eigentümer des an die GmbH vermieteten Betriebsgrundstücks im Anschluss an die unentgeltliche Übertragung des Grundstücks nach Eintritt in den mit seinen Eltern bestehenden Mietvertrag nicht nur vorübergehend sondern auf unbestimmte Zeit auf ihm zustehenden Mieteinnahmen, besteht keine Absicht zur entgeltlichen Tätigkeit.

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 582 Nr. 10
EFG 2004 S. 456
EFG 2004 S. 456 Nr. 6
KÖSDI 2004 S. 14175 Nr. 5
MAAAB-15585

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FG München, Urteil v. 26.11.2003 - 3 K 1858/02

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