Organträgereigenschaft natürlicher Personen ohne
eigene Umsätze
Unternehmereigenschaft bei
Entgeltsverzicht
Umsatzsteuer 1999 und 2000
Leitsatz
1. Eine natürliche Person ohne
eigene Umsätze kann nicht Organträger sein.
2. Verzichtet der
Alleingeschäftsführer und zu 90 v.H. an einer GmbH beteiligte
Eigentümer des an die GmbH vermieteten Betriebsgrundstücks im
Anschluss an die unentgeltliche Übertragung des Grundstücks nach
Eintritt in den mit seinen Eltern bestehenden Mietvertrag nicht nur
vorübergehend sondern auf unbestimmte Zeit auf ihm zustehenden
Mieteinnahmen, besteht keine Absicht zur entgeltlichen Tätigkeit.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 582 Nr. 10 EFG 2004 S. 456 EFG 2004 S. 456 Nr. 6 KÖSDI 2004 S. 14175 Nr. 5 MAAAB-15585
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