Das Wahlrecht nach § 7 Abs. 5 EStG, abweichend von der linearen AfA die AfA in fallenden Jahresbeträgen in Anspruch zu nehmen,
ist zu Beginn des Abschreibungszeitraumes auszuüben.
Nach Bestandskraft des Erstbescheides ist ein Übergang von der AfA in gleichen Jahresbeträgen zur AfA in fallenden Jahresbeträgen
nicht möglich.
Das gilt auch dann, wenn der Stpfl. zwar im Erstjahr degressive AfA beantragt, das FA aber nur lineare AfA anerkannt hat
und der dagegen eingelegte Einspruch erfolglos blieb.
Fundstelle(n): DB 2005 S. 1 Nr. 34 EFG 2004 S. 487 EFG 2004 S. 487 Nr. 7 JAAAB-15573
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 03.11.2003 - 1 K 10565/99
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