Lohnsteuerinanspruchnahme des Arbeitgebers mittels eines Steuerbescheides erst nach Abgabe einer Lohnsteueranmeldung
Leitsatz
1. Die sog. "Entrichtungsschuld" des Arbeitgebers für einbehaltene Lohnsteuern entsteht erst mit der Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung.
2. Solange die "Entrichtungsschuld" des Arbeitgebers nicht entstanden ist, kann insoweit auch keine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
durch das Finanzamt im Rahmen eines Steuerbescheides erfolgen. Das Finanzamt kann in diesen Fällen den Arbeitgeber lediglich
im Wege der Haftung in Anspruch nehmen (gegen Abschn. 133 Abs. 4 LStR 1996).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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