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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - II 132/2002

Gesetze: UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1 6.EG-RL Art. 11 Teil C Abs. 1 6.EG-RL Art. 20 Abs. 1 Buchst. b

Begriff der Uneinbringlichkeit in § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG

Leitsatz

Das Merkmal der Uneinbringlichkeit in § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG ist eng mit der Tatsache der Nichtbezahlung verknüpft. Es ist mit Rücksicht auf den Zweck der Vorschrift auszulegen. Uneinbringlichkeit liegt dann vor und es hat daher ein Leistungsempfänger den bereits geltend gemachten Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn er die entsprechende Verbindlichkeit bei Fälligkeit tatsächlich nicht bezahlt hat und er bei objektiver Betrachtung in unabsehbarer Zeit die Zahlungsverpflichtung nicht erfüllen wird.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
RAAAB-15553

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 11.11.2003 - II 132/2002

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