Ob ein oder mehrere Gewerbebetriebe vorliegen, beurteilt sich danach, ob die Betriebe wirtschaftlich, finanziell und organisatorisch
selbstständig sind.
Die Annahme eines selbstständigen Gewerbebetriebs erfordert eine vollkommene Eigenständigkeit. Die Betriebe müssen nebeneinander
am Wirtschaftleben teilnehmen. Werden Aktivitäten gebündelt, um eine größere Marktwirksamkeit zu erreichen, ist eine Wirtschaftseinheit
gegeben.
Bei einer Massagepraxis und einem Saunabetrieb mit nur einem Empfangsraum für beide Geschäftsbereiche, bei dem die Kunden
vom Massage- zum Saunabetrieb und umgekehrt wechseln können, ist von einem Gewerbebetrieb auszugehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): LAAAB-15114
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 13.03.1996 - XIII 135/91
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