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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 156/02 EFG 2004 S. 274

Gesetze: EStG 2002 § 32 Abs. 4 S. 2 EstG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG 2002§ 32 Abs. 4 S. 7 EStG§ 32 Abs. 4 S. 8 EStG§ 2 Abs. 7 EStG § 11 Abs. 1

Kindergeldrechtliche Behandlung einer an den volljährigen Sohn gezahlten Entlassungsabfindung

Kindergeld

Leitsatz

Befindet sich der volljährige Sohn nach der vorzeitigen Kündigung seines befristeten Vollzeitarbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sofort wieder in Berufsausbildung, entfällt die vom Arbeitgeber gezahlte Entlassungsabfindung kindergeldrechtlich zeitanteilig auf die Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zum Jahresende und ist daher kindergeldrechtlich bei den Einkünften und Bezügen während der Berufsausbildung zu erfassen (wirtschaftliche Zurechnung entsprechend der BFH-Rechtsprechung zur kindergeldrechtlichen Behandlung des Entlassungsgeldes Zivildienstleistender).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 274
EFG 2004 S. 274 Nr. 4
MAAAB-15089

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 11.08.2003 - 10 K 156/02

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