Kindergeldrechtliche Behandlung einer an den volljährigen
Sohn gezahlten Entlassungsabfindung
Kindergeld
Leitsatz
Befindet sich der volljährige
Sohn nach der vorzeitigen Kündigung seines befristeten
Vollzeitarbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sofort wieder in
Berufsausbildung, entfällt die vom Arbeitgeber gezahlte
Entlassungsabfindung kindergeldrechtlich zeitanteilig auf die Monate nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zum Jahresende und ist daher
kindergeldrechtlich bei den Einkünften und Bezügen während der
Berufsausbildung zu erfassen (wirtschaftliche Zurechnung entsprechend der
BFH-Rechtsprechung zur kindergeldrechtlichen Behandlung des Entlassungsgeldes
Zivildienstleistender).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 274 EFG 2004 S. 274 Nr. 4 MAAAB-15089
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 11.08.2003 - 10 K 156/02
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