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FG München Urteil v. - 10 K 1915/00 EFG 2004 S. 323

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 S. 2, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 16, EStG § 5 Abs. 1, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4

Betrieblich oder privat veranlasster Forderungsverlust bei einer Betriebsübergabe

Einkommensteuer 1991

Leitsatz

Vom als Geschäftsführer tätigen Sohn des Betriebsinhabers bis zum Übergang des Betriebes auf ihn nicht geltend gemachte Forderungen, die verloren gehen, weil sie nach der vertraglichen Vereinbarung im Betriebsübergabevertrag auf ihn übergehen, sind wegen der privaten Veranlassung des Forderungsverlustes in der Übergabebilanz nicht abzuschreiben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2005 S. 6 Nr. 34
DStRE 2004 S. 548 Nr. 10
EFG 2004 S. 323
EFG 2004 S. 323 Nr. 5
IAAAB-15086

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FG München, Urteil v. 21.05.2003 - 10 K 1915/00

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