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IWB 24/2003 S. 810

Slowakei | Änderung der Sozialhilferegelungen ab

Ab treten grundsätzliche Veränderungen der Sozialhilferegelungen in Kraft (s. SME, Bratislava v. ). Unterschieden wird nicht mehr zwischen Sozialhilfeempfängern, die sich aus objektiven Gründen in einer sozialen Notlage befinden, die bisher als Alleinstehende 2 600 Sk bezogen und Sozialhilfeempfängern, die sich aus subjektiven Gründen in einer sozialen Notlage befinden. Eingeführt werden einheitliche Wohngeldzuschläge (780 Sk für alleinstehende Sozialhilfeempfänger und 1 330 Sk für Familien) sowie einheitliche Zuschläge für die medizinische Versorgung (50 Sk je Person). Gewährt werden ferner verschiedene sog. Motivationszuschläge, wenn sich Sozialhilfeempfänger an gemeinnützigen Arbeiten beteiligen. Sog. Aktivierungszuschläge i. H. von 1 000 Sk erhalten Studieren...

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