Zurechnung von
Grundstücksverkäufen bei langjähriger Betriebsunterbrechung
Leitsatz
1) Erfolgen innerhalb eines Zeitraums
von nahezu 15 bzw. 16 Jahren keinerlei Verkaufsaktivitäten, liegt keine
unschädliche Unterbrechung des Grundstückshandelsbetriebs mehr vor.
Neue Grundstücksverkäufe können folglich dem beendeten Betrieb
nicht mehr zugerechnet werden.
2) Bei der Veräußerung
unbebauter Grundstücke wird die Zugehörigkeit der Grundstücke
zum Anlagevermögen eines landwirtschaftlichen Betriebs nicht bereits durch
eine geplante Veräußerung oder schlichte
Grundstücksparzellierung, sondern erst bei Vornahme besonderer
Verwertungsmaßnahmen des Eigentümers gelöst.
3) Verwertungsmaßnahmen, die 15
bzw. 16 Jahre vor der Veräußerung vorgenommen wurden,
schließen eine bedingte Veräußerungsabsicht aus.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 326 EFG 2004 S. 326 Nr. 5 JAAAB-14763
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Münster, Urteil v. 12.11.2003 - 8 K 1326/02 E, G
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.