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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 3527/02 E EFG 2003 S. 1786

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, SGB V § 27a

Aufwendungen für eine homologe künstliche Befruchtung der Ehefrau als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Aufwendungen für eine homologe künstliche Befruchtung der Ehefrau, die aufgrund der Zeugungsunfähigkeit des Ehemannes entstehen, stellen bei gemeinsamer Veranlagung der Ehegatten als außergewöhnliche Belastungen abziehbare Kosten einer Heilbehandlung dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 317 Nr. 6
EFG 2003 S. 1786
EFG 2003 S. 1786 Nr. 24
PAAAB-14761

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 11.08.2003 - 7 K 3527/02 E

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