1. Die Bedienung eines von einer
Kommanditistin gehaltenen Besserungsscheins durch die KG führt zu einer
Gewinnerhöhung bei der Kommanditistin, wenn die Bedingungen zur Bedienung
des Besserungsscheins (noch) nicht erfüllt waren.
2. Bei mehreren aufeinanderfolgenden
Schulderlassen, von denen keiner für sich allein geeignet war, eine
nachhaltige Besserung der Ertragslage herbeizuführen, liegt keine
steuerfreie Sanierung vor, wenn Absprache und Durchführung der Sanierung
nicht auf einem einheitlichen Plan beruhen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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