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FG München Urteil v. - 7 K 1733/00

Gesetze: HGB § 247 Abs. 2

Abgrenzung des Anlagevermögens vom Umlaufvermögen bei Grundstücken

Körperschaftsteuer 1995

Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer 1995

Leitsatz

1. Bei Grundstücken ist bei der Abgrenzung des Anlagevermögens vom Umlaufvermögen u.a. von Bedeutung, dass der Unternehmenszweck der Eigentümer-GmbH kurz nach dem Erwerb auf die Vermietung ausgedehnt wird, so dass eine Vermietungsabsicht die Zuordnung zum Anlagevermögen nahelegt.

2. Maßnahmen zur Ermittlung des Verkehrswertes des Grundstücks sprechen nicht für eine Veräußerungsabsicht, wenn diese Maßnahmen dazu dienen, einen Wechsel der Gesellschafter der Eigentümer-GmbH vorzubereiten.

Fundstelle(n):
INF 2004 S. 124 Nr. 4
FAAAB-14747

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG München, Urteil v. 19.11.2003 - 7 K 1733/00

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