Lohnsteuerhaftung des GmbH-Geschäftsführers bei
Auszahlung der ungekürzten Löhne trotz Krise der GmbH
mündliche Aufhebung eines Haftungsbescheids
Haftung
für Lohnsteuerrückstände und steuerliche Nebenleistungen
Leitsatz
1. Ist bereits bei Auszahlung der
Löhne deutlich, dass die Mittel der finanziell angeschlagenen GmbH zur
Bezahlung der Lohn- und Lohnkirchensteuer zum Fälligkeitszeitpunkt nicht
zur Verfügung stehen werden, darf der Geschäftsführer die
Löhne nur gekürzt als Vorschuss oder Teilbetrag auszahlen, so dass er
aus den übrig bleibenden Beträgen die entsprechenden Lohnsteuern an
das Finanzamt abführen kann. Zahlt er die Löhne trotzdem voll aus und
kann die betreffende Lohnsteuer entgegen den Erwartungen des
Geschäftsführers später doch nicht mehr ans FA abgeführt
werden, haftet er für den Steuerausfall.
2. Zur mündlichen Aufhebung
eines Haftungsbescheids.
Fundstelle(n): NAAAB-14727
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 29.04.2003 - 4 K 10228/99
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