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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1994/00

Gesetze: EStG § 16 Abs. 2, EStG § 16 Abs. 3, EStG § 18 Abs. 3, BGB § 951 Abs. 1, BGB § 946, BGB § 812 Abs. 1

Berücksichtigung eines unentgeltlichen Nutzungsrechts bei der Ermittlung des Aufgabegewinns

Leitsatz

Bei der Ermittlung des Aufgabegewinns ist auch der Praxisanteil zu berücksichtigen, der sich gemäß § 946 BGB im (Mit-)Eigentum der Ehefrau befand, da dem Ehegatten, der die gesamten Herstellungskosten der für seinen Betrieb genutzten Räume getragen hat, bei Beendigung der Nutzung ein Ausgleichsanspruch gemäß §§ 951, 812 Abs. 1 BGB zusteht.

Fundstelle(n):
BAAAB-14705

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 09.10.2003 - 6 K 1994/00

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