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Steuerberatungskosten/Sonstige Beratungskosten
Der Beitrag wird seit Dezember 2018 nicht mehr aktualisiert, zur Abzugsfähigkeit von Beratungskosten siehe den infoCenter-Beitrag "Sonderausgaben".
I. Definition
Steuerberatungskosten sind die Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen dadurch entstehen, dass er zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten und zur Wahrnehmung seiner steuerlichen Rechte fremde Hilfe in Anspruch nimmt.
Sonstige Beratungskosten sind die Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen durch Inanspruchnahme fremder Hilfe (Sachkunde) auf anderen (Rechts-) Gebieten entstehen.
II. Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug
Seit dem Veranlagungszeitraum 2006 ist ein Sonderausgabenabzug von Steuerberatungskosten nicht mehr möglich. Damit kommt dem Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug große Bedeutung zu. Aus Vereinfachungsgründen sollen die Finanzämter bei gemischt...