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InfoCenter - Stand: 06.03.2017

Wertaufholung

Anwendungshinweis

Dieses Dokument wird derzeit überarbeitet und steht lediglich in einer älteren Fassung zur Verfügung, die möglicherweise in einzelnen Punkten nicht dem aktuellen Rechtsstand entspricht.

I. Definition

Wertaufholung ist das Rückgängigmachen einer früheren Teilwertabschreibung [i] in der Handels- und/oder Steuerbilanz.

II. Wertaufholung in der Handelsbilanz

1. Bewertung und außerplanmäßige Abschreibungen [i]

Für die Bewertung von Vermögensgegenständen in der Handelsbilanz gilt:

  • Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist

    • Ansatz mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten [i] , vermindert um planmäßige Abschreibungen [i]

    • - Ist der beizulegende Wert voraussichtlich nur vorübergehend gesunken, dürfen seit Inkrafttreten des BilMoG keine außerplanmäßigen Abschreibungen mehr vorgenommen werden [i]

    • Ist der beizulegende Wert voraussichtlich dauerhaft gesunken, müssen außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen werden. [i]

    • Abschreibungen durften bis zum Inkrafttreten des BilMoG auch entsprechend den steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen werden. [i]

  • Vermögensgegenstände des Anlageverm...

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