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FG München Urteil v. - 13 K 1636/03

Gesetze: AO § 108 Abs. 1, AO § 108 Abs. 3, AO § 122 Abs. 2 Nr. 1, AO § 355 Abs. 1 S. 1

Drei-Tagesfrist gem. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO

Beweiswirkung eines amtlichen Eingangsstempels

Einkommensteuer 1998

Eigenheimzulage 1998

Leitsatz

1. Die Drei-Tagesfrist gem. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO zwischen Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post und seiner vermuteten Bekanntgabe verlängert sich, wenn das Fristende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt, bis zum nächsten Werktag.

2. Die Beweiswirkung des Eingangsstempels auf einem Einspruchsschreiben kann dadurch widerlegt werden, dass der Gegenbeweis erbracht wird.

Fundstelle(n):
IAAAB-14357

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FG München, Urteil v. 02.12.2003 - 13 K 1636/03

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