Rückforderung eines Erstattungsanspruchs bei Abzweigung von
Kindergeld an den Sozialleistungsträger
Rechtsweg
Rechtsschutzinteresse
Kindergeld
Leitsatz
1. Für die Rückforderung
eines Erstattungsanspruchs gemäß
§ 74 Abs. 2 EStG in
Verbindung mit §§ 102–109 und 111–113
SGB X ist der Finanzrechtsweg gegeben.
2. Streitigkeiten, die die
Rückforderung von Kindergeld betreffen, regelt die Kindergeldbehörde
durch Erlass eines Abrechnungsbescheides. Das gilt auch, wenn nicht der
Kindergeldberechtigte sich gegen die Rückforderung eines zu Unrecht
ausgezahlten Kindergeldbetrages wendet, sondern wenn ein
Abzweigungsempfänger einer Rückzahlungsforderung entgegentritt. In
diesem Fall ist ein Abrechnungsbescheid an den Kindergeldberechtigten zu
erlassen, in dem über das Schicksal des zu Unrecht ausgezahlten
Kindergeldbetrages entschieden wird.
3. Die Leistungsklage ist
subsidiär gegenüber der Durchsetzung des Anspruchs durch Erlass eines
Abrechnungsbescheides. Solange ein Abrechnungsbescheid nicht erlassen worden
ist, gegen den dann der Rechtsweg eröffnet wäre, ist eine
Leistungsklage mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 276 EFG 2004 S. 276 Nr. 4 JAAAB-14348
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 17.06.2003 - 4 K 68/00
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