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Körperschaftsteuer | Verlust der wirtschaftlichen Identität i. S. des § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1991 bei konzerninterner Umstrukturierung
Gem. § 8 Abs. 4 Satz 1 KStG 1991 ist Voraussetzung für den Abzug von Verlusten nach § 10d EStG bei einer Körperschaft, dass sie nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich mit der Körperschaft identisch ist, die den Verlust erlitten hat. Die Übernahme der Anteile an einer GmbH durch eine PersGes im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung führt gem. § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1991 zum Verlust der wirtschaftlichen Identität der GmbH ().