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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1643/99

Gesetze: EStG § 2 Abs. 1, EStG § 13, EStG § 52 Abs. 15

Einbeziehung stiller Reserven bei Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht auch bei Möglichkeit künftiger steuerfreier Entnahme

Leitsatz

In die Berechnung eines Totalgewinnes zu einem Zeitpunkt vor dem sind auch die stillen Reserven derjenigen Wirtschaftsgüter einzubeziehen, die nach § 52 Abs. 15 EStG im Falle einer Entnahme oder zum als steuerfrei entnommen behandelt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NAAAB-14163

Preis:
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 22.10.2002 - 2 K 1643/99

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