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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 202/2001

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 5, EStG § 32 Abs. 4 Satz 6

Kürzungsmonate bei der Berechnung der zu berücksichtigenden Einkünfte und Bezüge des Kindes

Leitsatz

Kürzungsmonat i. S. d. § 32 Abs. 4 S. 5 und 6 EStG 2000 ist ein Monat, in dem die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Kindes nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG nicht an allen Tagen vorgelegen haben. Die Verhältnisse im vorhergehenden bzw. folgenden Monat sind dabei nicht entscheidend, insbesondere ist nicht Voraussetzung, dass im vorangegangenen Monat an allen Tagen ein Berücksichtigungstatbestand vorgelegen hat.

Fundstelle(n):
CAAAB-14158

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 31.07.2002 - IV 202/2001

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