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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - III 208/01 EFG 2002 S. 1285

Gesetze: EStG § 4 Abs. 3

Diebstahl eines im Betriebsvermögen gehaltenen gemischt-genutzten PKW: Behandlung der Versicherungsleistung

Leitsatz

Im Falle des Diebstahls eines im Betriebsvermögen gehaltenen gemischt-genutzten PKW ist die von der Kaskoversicherung gezahlte Versicherungsleistung entsprechend der anteiligen betrieblichen Nutzung als Betriebseinnahme zu qualifizieren; entsprechend dem Anteil der privaten Nutzung liegt ein steuerneutraler Zugang im Privatvermögen vor.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1289 Nr. 21
EFG 2002 S. 1285
EFG 2002 S. 1285 Nr. 20
UAAAB-14152

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 15.04.2002 - III 208/01

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