Fortsetzungsfeststellungsklage gegen
Prüfungserweiterung
Bekanntgabefrist für
Erweiterungsanordnung
Zulässigkeit der Erweiterung der
Prüfung eines Kleinstbetriebes auf einen vierten
Prüfungszeitraum
Erweiterung der Prüfungsanordnung auf
den Veranlagungszeitraum 1994
Leitsatz
1. Dehnt das FA die
Außenprüfung über den festgelegten Prüfungszeitraum aus,
ist eine Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die aufgrund rechtzeitig
eingelegten Einspruchs nicht bestandskräftige Erweiterungsanordnung
zulässig.
2. Umfassen die dem Steuerpflichtigen
übersandten vorläufigen Ergebnisse einer Außenprüfung auch
ein nicht den Prüfungszeitraum betreffendes Kalenderjahr und wird die
Anordnung einer Prüfungserweiterung für dieses Kalenderjahr am Ende
der nachfolgenden Schlussbesprechung übergeben und noch an diesem Tag mit
den Prüfungshandlungen begonnen, ist die Erweiterungsanordnung angemessene
Zeit vor Beginn der Prüfung i.S. des
§ 197 Abs. 1 AO
1977 bekanntgegeben worden.
3. War im Zeitpunkt der Bekanntgabe
der Erweiterungsanordnung am Ende der Schlussbesprechung mit einer
Änderung der Besteuerungsgrundlagen in einer für einen Kleinstbetrieb
nicht unerheblichen Höhe zu rechnen, ist die Erweiterung der
Außenprüfung auf ein Kalenderjahr vor den drei
zusammenhängenden Prüfungszeiträumen zulässig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 157 EFG 2004 S. 157 Nr. 3 HAAAB-14100
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Online-Dokument
FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 14.08.2003 - 2 K 499/01
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