Hinzuerwerb von Teilen der Nachbarwohnung als nachträgliche
Anschaffungskosten /Herstellungskosten einer schon
eigenheimzulagegeförderten Wohnung
Eigenheimzulage ab
2000
Leitsatz
Werden während des
Förderzeitraums für eine eigengenutzte Wohnung Teile der
Nachbarwohnung hinzuerworben und mit der bestehenden Wohnung baulich
zusammmengefügt, so führen die Aufwendungen für die
Nachbarwohnung zu nachträglichen Anschaffungskosten /Herstellungskosten
der schon geförderten Wohnung und, wenn bisher die für eine maximale
Inanspruchnahme der Eigenheimzulage erforderliche Bemessungsgrundlage noch
nicht erreicht war, zu einer Neufestsetzung der Eigenheimzulage.
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