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Thüringer FG Urteil v. - I 805/01 EFG 2003 S. 829

Gesetze: EigZulG § 9 Abs. 2, EigZulG § 11 Abs. 2, HGB § 255 Abs. 2, EigZulG § 8 S. 1, EigZulG § 8 S. 2, EigZulG § 2 Abs. 2

Hinzuerwerb von Teilen der Nachbarwohnung als nachträgliche Anschaffungskosten /Herstellungskosten einer schon eigenheimzulagegeförderten Wohnung

Eigenheimzulage ab 2000

Leitsatz

Werden während des Förderzeitraums für eine eigengenutzte Wohnung Teile der Nachbarwohnung hinzuerworben und mit der bestehenden Wohnung baulich zusammmengefügt, so führen die Aufwendungen für die Nachbarwohnung zu nachträglichen Anschaffungskosten /Herstellungskosten der schon geförderten Wohnung und, wenn bisher die für eine maximale Inanspruchnahme der Eigenheimzulage erforderliche Bemessungsgrundlage noch nicht erreicht war, zu einer Neufestsetzung der Eigenheimzulage.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 829
KAAAB-14096

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Thüringer FG, Urteil v. 10.07.2002 - I 805/01

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