Verbleibensvoraussetzungen des § 2 Nr. 2 FördG bei
Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH
Einkommensteuer 1991, 1992, 1993
Leitsatz
Bringt ein bisheriger
Einzelunternehmer sein Unternehmen unter Zurückbehaltung des als
wesentliche Betriebsgrundlage anzusehenden Betriebsgrundstücks innerhalb
von drei Jahren nach der Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen für
bewegliche Wirtschaftsgüter zu Buchwerten in eine GmbH ein, sind die
Verbleibensvoraussetzungen des § 2 Nr. 2 FördG nicht erfüllt,
wenn weder eine Betriebsaufspaltung vorliegt noch eine Einbringung nach §
20 UmwStG zu Buchwerten möglich war, da nicht sämtliche wesentlichen
Betriebsgrundlagen eingebracht wurden und die übertragenen wesentlichen
Betriebsgrundlagen keinen Teilbetrieb bildeten.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 284 EFG 2004 S. 284 Nr. 4 GAAAB-14093
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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 24.10.2000 - 3 K 1708/98 E
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