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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VI 322/2002 EFG 2003 S. 1751

Gesetze: AO § 351 Abs. 1, AO § 173 Abs. 1 Nr. 2, AO § 164 Abs. 2 Satz 2, AO § 164 Abs. 4

Einreichung der Steuererklärung nach Erlass eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Schätzungsbescheides gilt nicht als Einspruch

Leitsatz

Geht nach Erlass eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Schätzungsbescheides noch innerhalb der Einspruchsfrist beim Finanzamt die Steuererklärung ohne weitere Erläuterungen ein, ist dies nicht als Einspruch zu werten, sondern als Antrag nach § 164 Abs. 2 Satz 2 AO auf Aufhebung oder Änderung des Schätzungsbescheides.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1358 Nr. 22
EFG 2003 S. 1751
EFG 2003 S. 1751 Nr. 24
UAAAB-14058

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 11.09.2003 - VI 322/2002

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