Zu den Anforderungen an das Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht.
Verluste während der Anlaufphase der beruflichen Tätigkeit können nur dann steuerlich nicht anerkannt werden, wenn aufgrund
der Betriebsführung und der Entwicklung des Betriebes insgesamt eindeutig feststeht, dass das Unternehmen, so wie es vom Stpfl.
betrieben wurde, vorn vornherein nicht in der Lage war, nachhaltig Gewinne zu erzielen.
Reagiert ein Stpfl. auf eine Verlustperiode, in dem er erhebliche Umstrukturierungsmaßnahmen vornimmt, beginnt eine neue
Anlaufphase.
Bei einem Künstler spricht die Einrichtung eines Ateliers für eine Gewinnerzielungsabsicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 249 Nr. 5 EFG 2004 S. 111 EFG 2004 S. 27 Nr. 2 KÖSDI 2004 S. 14134 Nr. 4 TAAAB-13993
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 27.08.2003 - 2 K 707/99
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