Aktivierung von Provisionsansprüchen aus der Herstellung
von Geschäftsbeziehungen dienendem Vertrag
Körperschaftsteuer 1995 und 1997
Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer 1995 und
1997
Einheitsbewertung des Betriebsvermögens auf den
Leitsatz
Verpflichtet sich ein Warenlieferant
mit dem Ziel der Herstellung dauerhafter Geschäftsbeziehungen zur Zahlung
von umsatzabhängigen Boni gegenüber einem Verband, der zum Erhalt
günstigerer Konditionen die Wareneinkäufe für seine Mitglieder
organisiert und abrechnet und welche dieser im Rahmen der Rechnungsregulierung
durch Gegenrechnung der bestehenden Ansprüche einbehält, sind die
Ansprüche auf die Boni im Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses der
Mitglieder mit den Lieferanten beim Verband zu aktivieren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2005 S. 6 Nr. 34 DStRE 2004 S. 388 Nr. 7 EFG 2004 S. 214 EFG 2004 S. 214 Nr. 3 QAAAB-13981
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