Zweiter Begünstigungszeitraum nur von Ausschöpfung der Sonderabschreibung nach dem FördG abhängig
Leitsatz
1) Der Beginn des - nach Ausschöpfung der zulässigen Sonderabschreibung - zweiten Begünstigungszeitraums hängt lediglich davon
ab, wann der Steuerpflichtige die Sonderabschreibung vollständig ausgeschöpft hat. Er ist nicht davon abhängig, wann die Modernisierungsmaßnahme
abgeschlossen wurde.
2) Der Abzug einer zusätzlichen linearen AfA neben der Restwertabschreibung auf den Sanierungsaufwand ist nicht zulässig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 89 Nr. 2 EFG 2004 S. 136 EFG 2004 S. 136 Nr. 2 FAAAB-13950
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