Kein Pflege-Pauschbetrag für die Eltern eines
Schwerbehinderten bei Weiterleitung von Pflegegeld an die Eltern
Leitsatz
1. Pflegegeld nach
§ 37
Sozialgesetzbuch XI, das unmittelbar an die Eltern eines
schwerbehinderten Kindes ausgezahlt wird, stellt eine -der Inanspruchnahme des
Pflege-Pauschbetrag entgegenstehende- "Einnahme" der Eltern i.S. von § 33b
Abs.6 Satz 1
EStG dar (Anschluss an
,
EFG 2000, 1131; gegen
200063 K 3,
EFG 2000, 1132).
2. Eine die Gewährung des
Pflege-Pauschbetrags ausschließende "Einnahme" ist jeder
Vermögenszufluss in Geld oder Geldwert, also auch weitergeleitetes
Pflegegeld i.S. von
§ 3 Nr. 36 EStG.
Fundstelle(n): EAAAB-13583
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Thüringer Finanzgericht v. 22.03.2001 - III 312/00
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