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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 581/98

Gesetze: UStG § 18 Abs. 1 Satz 1, UStG § 18 Abs. 3, AO § 150 Abs. 2

Durch Telefax übermittelte Umsatzsteuervoranmeldung als ordnungsgemäße Steuererklärung im Sinne des § 18 Abs. 1 UStG

Leitsatz

  1. Eine per Telefax an das Finanzamt übermittelte Umsatzsteuervoranmeldung ist eine ordnungsgemäße Steuererklärung i.S.v. § 18 Abs. 1 UStG.

  2. Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG und § 150 Abs. 1 Satz 1 AO hat die Abgabe der Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erfolgen.

  3. Nach amtlichem Vordruck abgegeben sind auch solche Steuererklärungen, die hinsichtlich ihrer drucktechnischen Aufmachung vollständig dem amtlichen Vordruck entsprechen.

  4. Umsatzsteuervoranmeldungen müssen nicht eigenhändig unterzeichnet sein.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 1052 Nr. 19
ZAAAB-13550

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 19.12.2000 - 6 K 581/98

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