Ein nur mündlich erteilter Bauauftrag reicht für den Beginn der Errichtung eines Gebäudes im Sinne des § 27 Abs. 2 UStG nicht
aus
Leitsatz
Die Errichtung eines Gebäudes setzt gem. Abschn. 148 a Abs. 5 Satz 2 UStR 2000 u.a. die Erteilung eines spezifizierten Bauauftrags
an den Bauunternehmer voraus.
Zivilrechtlich erfordert ein derartiger Bauauftrag zwar keine Schriftform, die umsatzsteuerlichen Voraussetzungen sind davon
aber unabhängig.
Umsatzsteuerlich ist erforderlich, dass der Bauauftrag leicht nachprüfbar ist. Ein mündlich vereinbarter Bauauftrag gewährleistet
die leichte Nachprüfbarkeit nicht.
Fundstelle(n): AAAAB-13541
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Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss v. 29.06.2000 - 5 V 40/98
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