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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 15 K 91/98

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Zweitwohnungssteuer als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz

  1. Aufwendungen eines Vermieters für die Zweitwohnungssteuer gehören zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.

  2. Da die Zweitwohnungssteuer an die ortsübliche Durchschnittsmiete anknüpft, gehört sie ebenso wie andere Aufwendungen, beispielsweise die Grundsteuer, zu den allgemeinen Kosten der Wohnung, die bei einer Vermietung der Wohnung wie andere Aufwendungen als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sind.

  3. Wird die Wohnung vom Vermieter teilweise selbst bewohnt, sodass dadurch die private Lebensführung des Vermieters betroffen ist, ist die Zweitwohnungssteuer nach allgemeinen Grundsätzen anteilig zu kürzen.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 851 Nr. 16
VAAAB-13492

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 04.09.2000 - 15 K 91/98

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