Gewerblicher Grundstückshandel bei langfristiger Vermietung/Verpachtung bei Großobjekten
Leitsatz
Für die gewerbliche Prägung einer Tätigkeit ist nicht so sehr die Beschaffungsseite ausschlaggebend als vielmehr die Zahl
der Verkäufe.
Die konkreten Anlässe und Beweggründe für einen Verkauf sind grundsätzlich unbeachtlich. Denn sie sagen nichts darüber aus,
ob ein Stpfl. nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an zumindest eine bedingte
Veräußerungsabsicht bestanden hat.
Objektzahl und ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Errichtung/Erwerb und Verkauf von Objekten stellen nur Beweisanzeichen
dar, die durch andere objektive Sachverhaltsmerkmale erschüttert werden können.
Die Errichtung oder Anschaffung von Häusern in der Absicht langfristiger Vermietung ist selbst dann als private Vermögensverwaltung
zu werten, wenn sie einen erheblichen Umfang annimmt, in beträchtlichem Umfang Fremdkapital eingesetzt wird und ein Stpfl.
nicht branchenfremd ist.
Als langfristige Vermietung im vorgenannten Sinne gilt ein Zeitraum von mehr als 5 Jahren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 182 Nr. 4 BAAAB-13490
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 15.08.2000 - 15 K 83/97
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